Für die Schülerinnen und Schüler der Walliser Orientierungsschulen
Die Aufnahmebedingungen sind in Art. 67 im Gesetz für Orientierungsschulen (vom 10. September 2009) festgehalten
Tabelle der Aufnahmebedingungen an die Maturitätsschulen
Hinweis: Die Schülerinnen und Schüler, welche in einem der Niveaus die Bedingungen nicht erfüllen, können in diesem Niveaufach eine Prüfung ablegen. Diese Prüfung wird vom Departement organisiert.
Für Schülerinnen und Schüler, die vom Kollegium, von Privatschulen oder anderen Ausbildungen kommen
Informationen können bei der entsprechenden Schuldirektion eingeholt werden.